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Reisen mit Ihrem Hund: EU-Vorschriften

Reisen mit Ihrem Hund

Für Reisen mit einem Hund innerhalb der EU-Länder (sowie Norwegen und Nordirland) gelten die EU-Vorschriften. Die Vorschriften gelten auch, wenn Sie Ihren Hund aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen.

Von einigen Ausnahmen abgesehen, können Sie Ihren Langhaar in ein anderes EU-Land oder von einem Land außerhalb der EU in ein EU-Land mitnehmen, vorausgesetzt, er ist zugelassen:

  • gechipt ist (gemäß den technischen Anforderungen von Anhang II der EU-Verordnung über die Verbringung von Heimtieren) oder eine deutlich lesbare Tätowierung hat, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
  • gegen Tollwut geimpft worden ist
  • gegen den Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis behandelt werden, wenn sie in ein Land reisen, in dem dieser Bandwurm nicht vorkommt (Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland)
  • einen gültigen europäischen Heimtierausweis besitzen, wenn Sie aus einem EU-Land oder Nordirland kommen, oder eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung, wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU kommen.

Quelle: Europa.eu

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