Der Deutsch-Langhaar-Club (DLC) wird als Mitglied in den Raad van Beheer aufgenommen.
Der Deutsch-Langhaar-Club leitet seine Rechte aus der Satzung, der Geschäftsordnung und anderen Vorschriften des niederländischen Kennel Clubs (Raad van Beheer) ab und verpflichtet sich, diese Satzung, Vorschriften und rechtskräftigen Beschlüsse des Raad van Beheer vorbehaltlos zu befolgen.
Streitschlichtungsausschuss und Disziplinarrat
Der DLC erkennt die Zuständigkeit des Streitschlichtungsausschusses für Kynologie und des Disziplinargerichts für Kynologie, wie sie in der Satzung und der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats festgelegt ist, vorbehaltlos an.
Verpflichtungen der Mitglieder des DLC
Die Mitglieder des DLC haften gegenüber dem DLC in gleicher Weise wie der DLC gegenüber dem Verwaltungsrat aufgrund seiner Mitgliedschaft gemäß der Satzung und der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats sowie der von den Organen des Verwaltungsrats rechtmäßig gefassten Beschlüsse haftet.
Der DLC ist befugt, seinen Mitgliedern Verpflichtungen gegenüber dem Verwaltungsrat aufzuerlegen, wobei alles, was der DLC aufgrund der Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats gegenüber dem Verwaltungsrat zu tun hat, auch als Verpflichtungen gilt, die die Mitglieder des DLC unmittelbar gegenüber dem Verwaltungsrat haben, und zwar vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 46, Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.