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Zähne eines Langhaars

Zum Gebiss eines Langhaars heißt es in der Verbandszuchtordnung (VFR) des Deutsch-Langhaar-Clubs:"Langhaar mit fehlenden Zähnen, einem Überbiss, einem Unterbiss oder einem Kreuzbiss dürfen nicht gezüchtet werden. (Doppelbindungen gelten nicht als fehlerhaft)." Wo also Langhaar mit fehlenden Zähnen nicht gezüchtet werden darf, dürfen andererseits Langhaar mit Doppelbindungen (z.B. regelmäßig vorkommend: ein doppeltes P1) gezüchtet werden. Mit fehlenden Zähnen sind nicht Zähne gemeint, die aus medizinischen Gründen entfernt wurden, wie z.B. bei alten Hunden. In letzterem Fall ist jedoch eine Erklärung eines Tierarztes erforderlich. Bringen Sie diese Erklärung also mit, wenn Sie zur Außenkontrolle kommen!

Zähne eines Langhaars nach dem FCI-Rassestandard

Das Gebiss der Deutsch-Langhaar ist im FCI-Rassestandard (Nr. 117 ) wie folgt beschrieben:

"Kiefer/Zähne: Kiefer nicht übermäßig fein. Vollständiges, gut entwickeltes Gebiss mit 42 Zähnen .Dieoberen Schneidezähne sollten scherenartig über den unteren Schneidezähnen schließen."
Zahnformel:
3142
-- x 2 = 42
3143

Die Formel bedeutet in Bezug auf die Zähne eines Langhaars, dass im Oberkiefer (auf beiden Seiten) vorhanden sind: 3 Schneidezähne, 1 Eckzahn, 4 Prämolaren und 2 Molaren und im Unterkiefer (auf beiden Seiten): 3 Schneidezähne, 1 Eckzahn, 4 Prämolaren und 3 Molaren. Das macht zusammen: ((3+1+4+2) + (3+1+4+3)) x 2 = 42.