Zum Inhalt springen
Startseite " Verbandszuchtordnung (VFR)

Verbands-Zuchtordnung (VFR)

Nachstehend finden Sie die aktuelle Fassung der Verbandszuchtordnung (VFR) des Deutsch-Langhaar-Clubs (DLC). Die (geänderte) Zuchtordnung wurde von der Generalversammlung des DLC am 9. April 2024 verabschiedet und vom Raad van Beheer op Kynologisch Gebied in Nederland am 22. April 2024 genehmigt. Nach der Genehmigung durch den Raad van Beheer ist diese VFR am 1. Mai 2024 in Kraft getreten.

Den bis zum 1. Mai 2024 gültigen VFR finden Sie hier.

Grundsätze und Erläuterung Verbandszuchtordnung

Jeder dem niederländischen Kennel Club angeschlossene Zuchtverband ist verpflichtet, ein VFR nach dem Format Verenigingsfokreglement van de Raad van Beheer zu erstellen. Das VFR gilt für alle Mitglieder, die dem DLC angeschlossen sind.

Die für den VFR relevanten Artikel des Kynologischen Reglements (KR) oder des Basisreglements für Wohlfahrt und Gesundheit (BWG) wurden von den Mitgliedsverbänden des Raad van Beheer durch Mehrheitsbeschluss angenommen. Diese Artikel sind per Definition verbindlich.

Danach steht es dem Zuchtverband, in diesem Fall dem Deutsch-Langhaar-Club (DLC), frei, Artikel abzuwägen oder neue Artikel hinzuzufügen,
, sofern sie nicht im Widerspruch zur KR stehen. Der DLC hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die so erstellte VFR wurde vom niederländischen Kennel Club (Raad van Beheer) genehmigt, nachdem sie von der Generalversammlung des DLC gebilligt worden war.

Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und Sanktionspolitik

Die Einhaltung der KR wird durch den Raad van Beheer überwacht. Die Einhaltung der VFR wird durch den Zuchtverband überwacht. Verstöße können zu Sanktionen führen, die von einer offiziellen Verwarnung bis hin zum Ausschluss als Mitglied der Zuchtvereinigung reichen können.
Zusätzlich zu einer der vorgenannten Sanktionen ist der Vorstand des Zuchtverbandes berechtigt, im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser VFR in den
Paragraphen 2 (Zuchtbestimmungen), 3 (Sozialvorschriften) und 4 (Gesundheitsvorschriften, mit Ausnahme der dort genannten disqualifizierenden Fehler, die sich nicht auf gesundheitliche Aspekte beziehen, durch die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Nachkommen gefährdet werden können) eine Meldung an den Disziplinarausschuss für Hundezucht (
) zu machen.

Verbands-Zuchtordnung (VFR)