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Verbands-Zuchtordnung (VFR)

Nachstehend finden Sie die aktuelle Fassung der Verbandszuchtordnung (VFR) des Deutsch-Langhaar-Clubs (DLC). Die (geänderte) Zuchtordnung wurde von der Generalversammlung des DLC am 9. April 2024 verabschiedet und vom Raad van Beheer op Kynologisch Gebied in Nederland am 22. April 2024 genehmigt. Nach der Genehmigung durch den Raad van Beheer ist diese VFR am 1. Mai 2024 in Kraft getreten.

Grundsätze und Erläuterung Verbandszuchtordnung

Jeder dem niederländischen Kennel Club angeschlossene Zuchtverband ist verpflichtet, ein VFR nach dem Format Verenigingsfokreglement van de Raad van Beheer zu erstellen. Das VFR gilt für alle Mitglieder, die dem DLC angeschlossen sind. Züchter/Zwinger, die dem DLC angeschlossen sind und die die Bedingungen des VFR erfüllen, finden Sie hier.

Die für den VFR relevanten Artikel des Kynologischen Reglements (KR) oder des Basisreglements für Wohlfahrt und Gesundheit (BWG) wurden von den Mitgliedsverbänden des Raad van Beheer durch Mehrheitsbeschluss angenommen. Diese Artikel sind per Definition verbindlich.

Es ist dann Sache des Rassevereins, in diesem Fall des Deutschen Langhaar-Clubs (DLC), Artikel schwerer zu machen und/oder neue Artikel hinzuzufügen. Diese stehen jedoch möglicherweise nicht im Widerspruch zur WRRL. Der DLC hat diese Möglichkeit genutzt. Der so erstellte VFR wurde vom Verwaltungsrat nach Genehmigung durch die Generalversammlung des DLC genehmigt.

Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und Sanktionspolitik

Die Einhaltung der KR wird durch den Raad van Beheer überwacht. Die Einhaltung der VFR wird durch den Zuchtverband überwacht. Verstöße können zu Sanktionen führen, die von einer offiziellen Verwarnung bis hin zum Ausschluss als Mitglied der Zuchtvereinigung reichen können. Zusätzlich zu den oben genannten Sanktionen ist der Vorstand des Zuchtverbands berechtigt, das Disziplinargericht für das Hundewesen anzurufen. Dies kann nur bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser VFR in den Paragraphen 2 (Zuchtregeln), 3 (Wohlfahrtsregeln) und 4 (Gesundheitsregeln, mit Ausnahme der dort genannten disqualifizierenden Fehler, die sich nicht auf gesundheitliche Aspekte beziehen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Nachkommen gefährden können) erfolgen.

Verbands-Zuchtordnung (VFR)