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ECVO-Augenuntersuchung

Untersuchung auf erblich bedingte Augenfehler

Mitglieder des Deutsch-Langhaar-Clubs, die ihre Hündin oder ihren Hund zur Zucht einsetzen wollen, sind verpflichtet, ihren Hund auf erbliche Augenfehler untersuchen zu lassen.

Nicht jeder Tierarzt ist berechtigt, eine ECVO-Augenuntersuchung durchzuführen. Der Grund dafür ist, dass der Tierarzt, der die klinische Untersuchung durchführt, Mitglied des (niederländischen) ECVO-Gremiums sein muss. Er führt die Untersuchung nach einem festen Protokoll durch. Auf der Grundlage der Untersuchung bestimmt er das Ergebnis.

Bei welchen Tierärzten?

Die Tierärzte, die eine ECVO-Augenuntersuchung durchführen können, finden Sie auf der Website des 'Raad van Beheer'. Einige dieser Tierärzte sind in den Niederlanden als Spezialisten für Augenheilkunde (NL-spec.) oder als europäische Spezialisten (Diplomate, Dip. ECVO) anerkannt.

Der Hauptzweck der ECVO-Augenuntersuchung besteht darin, zur Diagnose und Kontrolle von Augenerkrankungen beizutragen. Dabei handelt es sich um Erkrankungen, die entweder zu Behinderungen führen, Schmerzen verursachen oder das Wohlbefinden des Hundes ernsthaft beeinträchtigen. Sie können auch Erkrankungen umfassen, die einen chirurgischen Eingriff und/oder lebenslange Medikamente erfordern.

Das Ergebnis der ECVO-Prüfung ist 12 Monate lang gültig (die Paarung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem letzten Ergebnis erfolgen). Punkt 8 der ECVO-Prüfung (LPA) muss nur einmal im Leben eines Hundes geprüft werden. Die Ergebnisse von Punkt 8, sofern sie endgültig sind, müssen daher nicht wiederholt werden. Änderungen der Bewertungskriterien oder der Terminologie in den Ergebnissen werden sofort in der Punktetabelle angepasst. Noch gültige Ergebnisse bleiben nach der zum Zeitpunkt der Bewertung verwendeten Terminologie gültig.